III Definition der geistigen Behinderung
Die Definition der geistigen Behinderung ist im Laufe der Jahre mehrfach geändert worden. Aus Gründen der Kürze wird auf die zahlreichen Neukonzeptualisierungen und Wiederholungen der Definition der mentalen Retardierung nicht in vollem Umfang eingegangen. Trotz der unterschiedlichen Definitionen haben sich die Definitionen durch die Einbeziehung von Beeinträchtigungen der kognitiven und adaptiven Fähigkeiten nicht verändert. Eine der wichtigsten Änderungen der Definition erfolgte in den 1950er Jahren, als eine Einschränkung des adaptiven Verhaltens als notwendiges Kriterium für die Diagnose aufgenommen wurde. Vor dieser Änderung reichte ein niedriger IQ für die Diagnose einer geistigen Behinderung aus. Frühere Definitionen umfassten verschiedene Stufen der geistigen Behinderung, die meist auf dem IQ-Wert basierten. So galt beispielsweise eine Person mit einem IQ zwischen 35-40 und 50-55 als mäßig retardiert.
1992 definierte die American Association on Mental Retardation (AAMR) mentale Retardierung als erhebliche Einschränkung der gegenwärtigen Funktionsfähigkeit. Sie ist gekennzeichnet durch eine deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit, die gleichzeitig mit Einschränkungen in zwei oder mehr der folgenden Bereiche der adaptiven Fähigkeiten einhergeht: Kommunikation, Selbstversorgung, häusliches Leben, soziale Fähigkeiten, Nutzung der Gemeinschaft, Selbstbestimmung, Gesundheit und Sicherheit, funktionale akademische Fähigkeiten, Freizeit und Arbeit. Ein Kriterium zur Altersbegrenzung (z. B. geistige Behinderung, die sich vor dem 18. Lebensjahr manifestiert) wurde ebenfalls in diese Definition aufgenommen.
Bei der Anwendung der Definition stellte die AAMR vier Annahmen auf, die für die Anwendung der Definition wesentlich sind. Erstens ist eine gültige Beurteilung entscheidend und sollte kulturelle, kommunikative, verhaltensbezogene und sprachliche Vielfalt berücksichtigen. Zweitens sollten die Einschränkungen der Anpassungsfähigkeit in einem für Gleichaltrige typischen Gemeinschaftsumfeld (z. B. am Arbeitsplatz oder in der Schule) auftreten und Teil der Bestimmung des Bedarfs an Dienstleistungen und Unterstützung sein. Drittens können spezifische adaptive Einschränkungen gleichzeitig mit Stärken in anderen adaptiven Bereichen vorhanden sein. Viertens: Geeignete Unterstützungsmaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum hinweg erbracht werden, führen in den meisten Fällen zu einer Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit geistigen Behinderungen. Diese Definition sollte die Abhängigkeit der Fachkräfte vom IQ-Wert zur Messung der Schwere der Behinderung verringern und konzentrierte sich auf die Nutzung der damit verbundenen Anpassungsfähigkeiten als Mittel zur Bestimmung geeigneter Dienste und Unterstützungen, die zur Maximierung der Funktionsfähigkeit erforderlich sind.
Im Vergleich zur Definition der mentalen Retardierung von 1983 sind mehrere Änderungen zu erkennen. Zuvor war das adaptive Verhalten nur grob definiert worden; mit der Definition von 1992 wurden jedoch 10 spezifische Bereiche adaptiver Fähigkeiten identifiziert und genau definiert. Zweitens war die neue Definition stärker funktional ausgerichtet. Diese Definition betonte das Zusammenspiel von drei Dimensionen: die Fähigkeiten einer Person (z. B. Intelligenz und adaptive Verhaltensweisen), das Umfeld, in dem die Person funktioniert (z. B. zu Hause, bei der Arbeit, in der Schule und in der Gemeinschaft), und der Bedarf an verschiedenen Stufen der Unterstützung, der sich im Laufe des Lebens ändern kann. Die Definition von 1992 ermöglichte eine Klassifizierung der Personen nach dem Grad der notwendigen Unterstützung (z. B. intermittierend, begrenzt, extensiv oder allgegenwärtig) und nicht nur nach dem Schweregrad (z. B. leicht, mittelschwer, schwer oder tiefgreifend). Es wurde gehofft, dass die Verwendung der kategorischen Stufen der geistigen Behinderung abgeschafft werden würde; bis heute werden diese Stufen der Unterstützung jedoch nicht allgemein anerkannt oder angewendet. Schließlich ermöglichte diese Definition den Fachleuten die Entwicklung eines Profils der erforderlichen Unterstützung auf der Grundlage der intellektuellen Funktion und der Anpassungsfähigkeit, psychologischer Überlegungen, gesundheitlicher Faktoren und der Umweltbedingungen. Insgesamt war die Definition von 1992 in ihrer Art und ihren theoretischen Grundlagen bahnbrechend; sie blieb jedoch nicht ohne Kritik, wobei sich die Kritik vor allem auf die Abschaffung der Verwendung von Schweregraden (z. B. intellektuelle Stufen) konzentrierte.
In dem Bestreben, das Gebiet der geistigen Behinderung kontinuierlich voranzubringen, hat die AAMR eine neue Definition der geistigen Behinderung erarbeitet. Diese neue Definition war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht offiziell veröffentlicht; ein Definitionsvorschlag wurde jedoch von der AAMR vorgelegt und wird hier besprochen. Insgesamt baut diese vorgeschlagene Definition von 2002 auf der Definition von 1992 auf. Die vorgeschlagene Definition besagt, dass geistige Behinderung eine Behinderung ist, die durch erhebliche Einschränkungen sowohl der intellektuellen Leistungsfähigkeit als auch der konzeptionellen, sozialen und praktischen Anpassungsfähigkeit gekennzeichnet ist. Diese Behinderung hat ihren Ursprung vor dem 18. Lebensjahr.
Es gibt mehrere festgestellte Ähnlichkeiten zwischen der Definition von 1992 und der vorgeschlagenen Definition von 2002, darunter: (a) die Verwendung einer funktionalen Orientierung, (b) intellektuelle Funktion, adaptives Verhalten und Alter des Auftretens als diagnostische Bereiche und (c) das Bekenntnis zu dem Gedanken, dass das Niveau der benötigten Unterstützung für eine Person der primäre Fokus eines Klassifikationssystems sein sollte.
Die zentralen Unterschiede in der vorgeschlagenen Definition von 2002 im Vergleich zur Definition von 1992 sind: (a) ein zusätzliches Kriterium für die Standardabweichung im intellektuellen Bereich, (b) die zusätzliche Dimension der Teilhabe, Interaktion und sozialen Rollen als Mittel zur Ergänzung des multidimensionalen Ansatzes der mentalen Retardierung, (c) die Klärung des adaptiven Verhaltens, das konzeptionelle, soziale und praktische Fähigkeiten umfasst, die die typische Leistung einer Person darstellen, und (d) die Neugestaltung der Bewertung der Unterstützung und der Bestimmung der Intensität des Bedarfs.
Auf die Gefahr hin, dass die frühere Definition der mentalen Retardierung beibehalten wird, wird in diesem Artikel die Nomenklatur von 1983 verwendet. Die Gründe für die Beibehaltung der früheren Definition der geistigen Behinderung sind dreierlei. Erstens hat sich die Nomenklatur der Definition von 1992, die den Grad der Unterstützung betont, in der klinischen Praxis und in der Forschung nicht durchgesetzt. In der Literatur, die diese Bevölkerungsgruppe beschreibt, ist die Diskussion über die verschiedenen Stufen der geistigen Behinderung allgegenwärtig, und sie ist Forschern, Klinikern und anderen Fachleuten nach wie vor am besten vertraut. Zweitens stimmen die vorgeschlagenen Unterstützungsstufen nicht eindeutig mit der in der Praxis häufig verwendeten anerkannten Nosologie überein (z. B. DSM-IV und ICD-10). Schließlich wird die Verwendung der allgemein anerkannten und verständlichen Stufen der Behinderung in diesem Artikel die Interpretation und die Vermittlung von Informationen erleichtern. Obwohl wir uns für eine einfachere Kommunikation entschieden haben, sollten sich Fachleute, die mit Menschen mit mentaler Retardierung arbeiten, mit der neuesten Definition und ihrer beabsichtigten klinischen Verwendung vertraut machen.