Wenn Sie ein Großelternteil sind, fragen Sie sich vielleicht, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, Rechte an Ihren Enkelkindern zu haben, ein rechtlich durchsetzbares Sorgerecht oder Besuchsrecht für die Kinder. In der Regel haben die Eltern eines Kindes das Sorgerecht für ihre Kinder inne. Das ist jedoch nicht absolut.

Manchmal glauben Großeltern, Tanten oder Onkel, dass das Kind in ihrer Obhut besser aufgehoben ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der sorgeberechtigte Elternteil psychisch krank ist, das Kind vernachlässigt oder misshandelt oder ein Drogen- oder Alkoholproblem hat. In diesen Fällen muss der Dritte dem Familiengericht beweisen, dass das Kind bei einem Elternteil lebt, der nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen.

Wenn das Kind bei einer anderen Person lebt

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Kind bei einer anderen Person als einem Elternteil oder einem nahen Verwandten lebt. Wenn ein Kind bei einem engen Freund oder Familienmitglied der Eltern lebt, wird das Gericht umso eher die Gründe des Dritten anhören, warum das Kind weiterhin bei ihm leben soll, je mehr Zeit das Kind mit dieser anderen Person und nicht bei den Eltern verbringt.

Wenn der Dritte, der sich um das Kind kümmert, ein Freund der Eltern des Kindes ist und die Großeltern des Kindes das Sorgerecht beantragen, werden die Gerichte den Großeltern mehr Beachtung schenken als dem Nicht-Verwandten, der sich derzeit um das Kind kümmert. Nach dem Recht von Pennsylvania haben Großeltern mehr Rechte als Dritte, wenn es darum geht, Besuchsrecht, teilweises Sorgerecht oder sogar das gesetzliche Sorgerecht für ihr Enkelkind zu beantragen.

Bitte um Besuchsrecht oder teilweises Sorgerecht

Sind Sie ein Großelternteil, der an Besuchsrecht oder teilweisem Sorgerecht für sein Enkelkind interessiert ist? Wenn ja, wird es Sie interessieren, dass Großeltern in Pennsylvania das Recht haben, das Gericht um Besuchsrecht oder teilweises Sorgerecht für ihr Enkelkind zu bitten, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind oder wenn das Enkelkind 12 oder mehr Monate bei den Großeltern gelebt hat.

Wenn der Sohn oder die Tochter der Großeltern verstorben ist, haben sie ebenfalls das Recht, ein teilweises Sorgerecht oder Besuchsrecht für ihr Enkelkind zu beantragen. Unter diesen Umständen müssen die Großeltern dem Gericht jedoch nachweisen, dass es im besten Interesse des Kindes ist, wenn es seine Großeltern sehen darf.

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