UNITED STATES ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY
In Übereinstimmung mit Abschnitt 309(g)(4)(A) des Clean Water Act („CWA“), 33 U.S.C. § 1319(g)(4)(A), und 40 C.F.R. § 22.45 der Consolidated Rules of Practice Governing the Administrative Assessment of Civil Penalties and the Revocation/Termination or Suspension of Permits („Consolidated Rules“) gibt die Environmental Protection Agency („EPA“) einen Vorschlag für die Festsetzung von Verwaltungsstrafen gegen Midway Auto Parts LLC d/b/a Muncie U Pull wegen angeblicher Verstöße in seiner Anlage in 6345 Kansas Avenue, Kansas City, Kansas, bekannt.
Nach Abschnitt 309(g) des Clean Water Act, 33 U.S.C. § 1319(g), ist die EPA befugt, Anordnungen zu erlassen, mit denen zivilrechtliche Strafen für verschiedene Verstöße gegen den Clean Water Act festgesetzt werden. Das EPA kann solche Anordnungen erlassen, nachdem es eine Beschwerde eingereicht hat, mit der entweder ein Klasse-I- oder ein Klasse-II-Strafverfahren eingeleitet wird. Das EPA informiert über die vorgeschlagene Festsetzung einer Klasse-II-Zivilstrafe gemäß 33 U.S.C. § 1319(g)(4)(A). Class II-Verfahren werden nach den Consolidated Rules der EPA, 40 C.F.R. Part 22, durchgeführt.
In diesem Fall behauptet die EPA, dass die CWA-Verstöße des Beklagten die Nichteinhaltung der Anforderungen seines National Pollutant Discharge Elimination System General Industrial Stormwater Permit KSR000877 beinhalteten und somit gegen die Abschnitte 301 und 402 des Clean Water Act, 33 U.S.C. §§ 1311 und 1342, verstoßen. Die EPA wirft dem Beklagten vor, dass er unerlaubte Einleitungen aus seiner Anlage in den Kansas River vorgenommen hat, dass er es versäumt hat, angemessene Kontrollmaßnahmen durchzuführen oder ausreichende Korrekturmaßnahmen zur Verbesserung der Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, dass er es versäumt hat, routinemäßige Anlageninspektionen durchzuführen und/oder angemessen zu dokumentieren, und dass er es versäumt hat, visuelle Untersuchungen des Regenwassers durchzuführen.
Der Beklagte hat mit der EPA eine Einigung über die Bedingungen eines vorgeschlagenen Consent Agreement/Final Order erzielt, mit dem diese Angelegenheit beigelegt werden soll. Darüber hinaus werden mit dem vorgeschlagenen Consent Agreement/Final Order angebliche Verstöße gegen Abschnitt 3002 des Resource Conservation and Recovery Act 42 U.S.C. § 6922 und Titel 28, Artikel 31 der Kansas Administrative Regulations gelöst. Im Rahmen des vorgeschlagenen Consent Agreement/Final Order wird die beklagte Partei eine zivilrechtliche Strafe in Höhe von 85.000 $ zahlen. Die endgültige Genehmigung des vorgeschlagenen Consent Agreement/Final Order unterliegt den Anforderungen von 40 C.F.R. § 22.45.
Die EPA nimmt während eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftliche Stellungnahmen zu dem vorgeschlagenen Verwaltungsstrafbescheid entgegen. Alle Stellungnahmen sind an den regionalen Anhörungsbeauftragten unter der unten angegebenen Adresse zu richten. Die Verfahren, nach denen die Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Anordnung der Klasse II abgeben oder sich an einem Verfahren der Klasse II beteiligen kann, sowie die Verfahren, nach denen ein Beklagter eine Anhörung beantragen kann, sind in den Konsolidierten Vorschriften festgelegt. Personen, die weitere Informationen über das Verfahren erhalten möchten, ein Exemplar der Konsolidierten Regeln der EPA wünschen, die vorgeschlagene Einverständniserklärung/endgültige Verfügung einsehen, zur vorgeschlagenen Strafbemessung Stellung nehmen oder sich anderweitig an dem Verfahren beteiligen möchten, sollten sich an den Regional Hearing Clerk, U.S. Environmental Protection Agency, Region 7, 11201 Renner Blvd, Lenexa, KS 66219 wenden. Bitte beziehen Sie sich auf Docket No. CWA-07-2019-0017. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Angela Acord, Water Enforcement Branch, [email protected], unter der oben genannten Postanschrift oder 913-551-7914. Personen mit rechtlichen Fragen können sich an Liz Huston, Office of Regional Counsel, unter [email protected], unter der oben genannten Postanschrift oder unter 913-551-7525 wenden. Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird die EPA in diesem Verfahren frühestens vierzig (40) Tage nach dem Datum dieser Bekanntmachung eine endgültige Anordnung zur Festsetzung einer Strafe erlassen.
4/4/19 Datum |
/s/ Jeffery Robichaud Direktor Abteilung Wasser, Feuchtgebiete und Pestizide U.S. EPA, Region 7 |
Zusammenfassung
Die EPA informiert über einen vorgeschlagenen Bußgeldbescheid gegen Midway Auto Parts LLC d/b/a Muncie U Pull wegen angeblicher Verstöße in ihrer Anlage in 6345 Kansas Avenue, Kansas City, Kansas.
Programm/Gesetz: Clean Water Act (CWA)
Antragsteller/Beklagte(r):
Midway Auto Parts LLC d/b/a Muncie U Pull
6345 Kansas Avenue
Kansas City, KS
Vorgeschlagene Maßnahme: Öffentliche Bekanntmachung des Clean Water Act Adminstrative Penalty Settlement
Docket ID: CWA-07-2019-0017
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- Midway Auto Parts LLC d/b/a Muncie U Pull proposed Consent Agreement Final Order (PDF)(21 pp, 3 MB)