Organisierte Sportarten

Die Ausübung und die Wettkämpfe für organisierte Sportarten in Hallen und im Freien können unter Einhaltung der unten beschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle und Teilnahmebeschränkungen wieder aufgenommen werden. Ab Freitag, dem 19. März, dürfen auch zwischenstaatliche Jugendsportwettkämpfe im Freien wieder aufgenommen werden

Die zwischenstaatlichen Jugendwettkämpfe in der Halle sind in New Jersey jedoch weiterhin verboten.

Mannschaften und Einzelpersonen sollten die Reisehinweise des Staates lesen, bevor sie New Jersey besuchen. Wer von außerhalb der unmittelbaren Region einreist, sollte sich selbst in Quarantäne begeben, es sei denn, er ist von den Reisehinweisen ausgenommen (z.B.,

Dieses zwischenstaatliche Verbot gilt nicht für College- oder Profisportaktivitäten.

Außerdem haben New Jersey, Maine, Rhode Island, New Hampshire, Vermont, Connecticut und Massachusetts eine regionale Verpflichtung angekündigt, zwischenstaatliche Hockeywettbewerbe für öffentliche und private Schulen und Jugendhockey bis mindestens 31. März 2021 auszusetzen.

Das Gesundheitsministerium hat einen aktualisierten Leitfaden für sportliche Aktivitäten herausgegeben, in dem unter anderem beschrieben wird, wie man einen Plan zur Vorbereitung eines Sportprogramms erstellt, wie man eine Einrichtung für Sportübungen vorbereitet, wie man Sportübungen durchführt und wie man sich auf Spiele und Turniere vorbereitet.

Versammlungsgrenzen für Sportübungen und Wettkämpfe

Für Übungen und Wettkämpfe gilt die allgemeine Versammlungsgrenze von 25 Personen in Innenräumen und die allgemeine Versammlungsgrenze von 50 Personen im Freien, aber es gibt Ausnahmen, die im Folgenden beschrieben werden:

  • Bei Nicht-Hochschulsportarten in Sportstätten mit weniger als 5.000 Sitzplätzen können die allgemeinen Versammlungsgrenzen überschritten werden, wenn nur die für das Training und den Wettkampf erforderlichen Personen anwesend sind, wie Sportler, Trainer und Schiedsrichter sowie bis zu zwei Eltern oder Erziehungsberechtigte pro Sportler unter 21 Jahren. Andere Zuschauer sind nicht zugelassen. Die Gesamtzahl der Personen bei Hallenveranstaltungen ist auf 35 Prozent der Kapazität des Raumes, jedoch nicht mehr als 150 Personen begrenzt.
  • Bei College-Sportarten in Veranstaltungsorten mit weniger als 5.000 Sitzplätzen zählen Athleten, Betreuer, Schiedsrichter, Trainer, andere für das Training oder den Wettkampf erforderliche Personen sowie bis zu zwei Eltern oder Erziehungsberechtigte pro College-Sportler nicht zu den allgemeinen Versammlungsgrenzen. Notwendige Personen, einschließlich Eltern oder Erziehungsberechtigte als Zuschauer, dürfen mehr als 150 Personen sein, aber in keinem Fall darf die Gesamtzahl der Personen bei Hallenveranstaltungen 35 Prozent der Kapazität des Raumes überschreiten.
  • Für Profisportarten in Veranstaltungsorten mit weniger als 5.000 Plätzen werden Sportler, Trainer, Schiedsrichter, Übungsleiter und andere für den Wettkampf notwendige Personen nicht auf die allgemeine Versammlungsgrenze angerechnet. Die Gesamtzahl der Personen für Veranstaltungen in Innenräumen ist auf 35 Prozent der Kapazität des Raums, jedoch nicht mehr als 150 Personen, begrenzt.
  • Große Veranstaltungsorte mit einer Kapazität von mehr als 5.000 Sitzplätzen können Veranstaltungen in Innenräumen mit einer Kapazität von 10 Prozent und Veranstaltungen im Freien mit einer Kapazität von 15 Prozent durchführen. Teilnehmer wie Sportler und Darsteller sowie Mitarbeiter wie Trainer und Platzanweiser werden nicht auf diese Kapazitätsgrenzen angerechnet.

Zuschauer müssen die Hinweise des Gesundheitsministeriums zu sportlichen Aktivitäten befolgen, einschließlich des Tragens einer Maske, des Einhaltens sozialer Distanz und des Heimbleibens bei Krankheit. Personal, Eltern, Erziehungsberechtigte und Besucher sind verpflichtet, bei Übungen und Spielen Gesichtsschutz zu tragen. Athleten wird empfohlen, in den Pausen Masken zu tragen, jedoch nicht während der körperlichen Betätigung.

Örtliche Schulbezirke, Hochschulkonferenzen und andere Sportveranstalter können zusätzliche Beschränkungen für Zuschauer auferlegen.

Einrichtungen und Teilnehmer müssen außerdem eine Reihe von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen einhalten, die in den Richtlinien des Gesundheitsministeriums für Sportaktivitäten beschrieben sind, wie z. B. Untersuchungen für Athleten, Trainer und Personal, Beschränkungen für die gemeinsame Nutzung von Ausrüstung und Anforderungen für die Desinfektion und Desinfizierung von Oberflächen und Ausrüstung.

Zusätzliche Hinweise

Sportarten, die unter die Zuständigkeit der New Jersey State Interscholastic Athletic Association (NJSIAA) oder der National Collegiate Athletic Association (NCAA) fallen, müssen sich ebenfalls an die Regeln dieser Verbände halten.

Weitere Informationen und Aktualisierungen finden Sie auf der COVID-19-Warnseite der NJSIAA.

Hinweis: Die Fähigkeit eines Schülersportlers, mit seinem Team teilzunehmen, wird in keiner Weise verändert – unabhängig davon, ob er an Fernunterricht oder persönlichem Unterricht teilnimmt.

Sicherheitsanforderungen für Sportstätten des Profi- und Collegesports

Hinweis: Ab dem 5. November 2020 müssen Arbeitgeber die neuen Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer einhalten, die hier zusammengefasst sind. Detaillierte Anforderungen sowie Ausnahmeregelungen für bestimmte Arbeitgeber finden Sie in der Executive Order Nr. 192.

Einrichtungen, die Profi- und College-Sportwettkämpfe veranstalten, müssen die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien befolgen, die in der Executive Order Nr. 157, der Executive Order Nr. 183 und der Administrative Order Nr. 2020-22 enthalten sind.

Im Folgenden werden einige der in der EO 157, der EO 183 und der AO 2020-22 enthaltenen Protokolle zusammengefasst. Diese Zusammenfassung ist jedoch kein Ersatz für die vollständige Einhaltung der Bestimmungen von EO 157, EO 183 und AO 2020-22, und die Unternehmen sollten die vollständige Anleitung sorgfältig lesen, um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten.

Profi- und College-Sporteinrichtungen müssen die folgenden Richtlinien einführen:

  • Beschränken Sie die Teilnahme an Profi- und College-Sportwettkämpfen auf die staatlichen Hallen- und Freiluftversammlungsgrenzen. Alle Trainings und Wettkämpfe in Hallen sind auf 25 Personen begrenzt. Diese Grenze kann jedoch von Personen überschritten werden, die für das Training oder den Wettkampf notwendig sind, wie Spieler, Trainer und Schiedsrichter, sowie von bis zu zwei Eltern oder Erziehungsberechtigten pro Sportler.
  • Auch wenn diese Ausnahme gilt, darf die Anzahl der Personen beim Training oder Wettkampf 35 Prozent der Kapazität des Raums nicht überschreiten. Athleten, Trainer, Schiedsrichter, Ausbilder und andere Personen, die für die Durchführung einer Sportveranstaltung notwendig sind, werden bei der Anzahl der bei einer Versammlung anwesenden Personen für die Zwecke der Begrenzung von Versammlungen nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Personen, die in Restaurants innerhalb solcher Einrichtungen essen.
  • Wettkämpfe oder Turniere im Freien müssen sich an die Beschränkung für Versammlungen im Freien halten, die derzeit auf 50 Personen begrenzt ist
  • Restaurants in solchen Einrichtungen müssen die Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle für die Bewirtung im Innen- und Außenbereich befolgen.
  • Einrichtungen müssen sich nach besten Kräften bemühen, um sicherzustellen, dass Personen in Restaurants innerhalb von Sporteinrichtungen von allen anderen Personen, die Zutritt zur Einrichtung haben, getrennt bleiben.
  • Beschäftigte und Kunden müssen in Innenräumen und in Außenbereichen, in denen ein sozialer Abstand nur schwer aufrechtzuerhalten ist, Gesichtsschleier tragen, es sei denn, dies würde die Gesundheit der betreffenden Person beeinträchtigen.
  • Wenn sich ein Kunde aus nichtmedizinischen Gründen weigert, eine Gesichtsbedeckung zu tragen, muss das Unternehmen der Person den Zutritt zu den Innenräumen verweigern.
  • Beschränken Sie die Belegung von Toiletten, die geöffnet bleiben, um eine Überfüllung zu vermeiden und die soziale Distanz zu wahren, indem Sie Schilder aufstellen und, wo dies möglich ist, Aufsichtspersonen zur Überwachung der Kapazität einsetzen.
  • Beschränken Sie die Nutzung von Geräten, die vom Unternehmen gemietet oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, auf jeweils eine Person.
  • Stellen Sie den Kunden Desinfektionsmittel, wie Handdesinfektionsmittel und Desinfektionstücher, zur Verfügung.
  • Verlangen Sie, dass Reservierungen, Stornierungen und Vorauszahlungen über elektronische oder telefonische Reservierungssysteme erfolgen, um physische Interaktionen zu begrenzen.

Quelle: Executive Order No. 148; Executive Order No. 149, Guidance for Sports Activities; Executive Order No. 161; Executive Order No. 163; https://nj.gov/governor/news/news/562020/approved/20200812b.shtml; Executive Order No. 187; Administrative Order No. 2020-22; Executive Order No. 194, Executive Order No. 196; Executive Order No. 204; Administrative Order No. 2020-25; Executive Order No. 219; Executive Order No. 220; Executive Order No. 225; Executive Order No. 232

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