Wenn Sie sich in Missouri scheiden lassen wollen, sollten Sie sich mit dem Scheidungsrecht von Missouri vertraut machen, um Ihre Rechte zu schützen.

Vermögens- und Schuldenerklärung

Wenn Sie in Missouri die Auflösung der Ehe beantragen, müssen Sie laut Gesetz mehrere Formulare einreichen, darunter eine Vermögens- und Schuldenerklärung. Sie müssen dieses Formular auch dann ausfüllen und einreichen, wenn Sie Ihr Vermögen bereits aufgeteilt haben, bevor Sie den Antrag auf Auflösung der Ehe stellen.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Gericht die Auflösung der Ehe erst dann endgültig beschließen kann, wenn beide Ehegatten das Dokument ausgefüllt und unterzeichnet haben. Die Erklärung und die Anweisungen zum Ausfüllen finden Sie auf der offiziellen Website der Gerichte von Missouri.

Art des Vermögens, das in einem Scheidungsverfahren in Missouri aufgeteilt wird

Wenn Paare eine Scheidung durchlaufen, müssen sie eine Reihe von Fragen klären, darunter auch die Aufteilung ihres Vermögens. Zu den Vermögenswerten gehören „Immobilien“ wie Häuser und Grundstücke und „persönliches Eigentum“ wie Bankkonten, Bargeld, Autos, Möbel, Sammlerstücke, Schmuck, Kleidung, Bankkonten, Investitionen und Rentenleistungen.

Missouri ist ein Bundesstaat mit „doppeltem Eigentum“, was bedeutet, dass das Gericht das Eigentum für Scheidungszwecke in zwei Kategorien aufteilen wird: „

Bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, wer bei einer Scheidung das Haus bekommt oder was mit anderem Eigentum geschehen soll, müssen Sie den Unterschied zwischen „ehelichem“ und „nichtehelichem“ Vermögen kennen. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, da die Familiengerichte nur für die Aufteilung des „ehelichen Vermögens“ zuständig sind.

Eheliches Vermögen in Missouri

„Eheliches“ Vermögen ist alles Vermögen, das ein Ehepartner während der Ehe erworben hat. Das Gesetz von Missouri geht davon aus, dass alles Eigentum ehelich ist, es sei denn, ein Ehegatte kann beweisen, dass etwas nicht ehelich ist. Diese Regel gilt sowohl für Immobilien als auch für persönliches Eigentum. (Mo. Rev. Stat. § 452.330 (2).)

In den meisten Fällen spielt es keine Rolle, ob der Titel auf den Namen eines Ehegatten oder auf den beider Ehegatten lautet; das Gesetz geht davon aus, dass ein Vermögenswert beiden Ehegatten gleichermaßen gehört, wenn einer der beiden Ehegatten ihn nach dem Zeitpunkt der Eheschließung erworben hat.

Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel. Wenn beispielsweise Ehegatte A den Namen von Ehegatte B zu einer Urkunde über nichteheliches Vermögen hinzufügt und Ehegatte B später vor Gericht beweist, dass Ehegatte A eine „schenkende“ Absicht hatte (d. h. eine Schenkung machen wollte), besteht die Möglichkeit, dass das Vermögen in eheliches Vermögen „umgewandelt“ (geändert) wird.

Diese und andere Ausnahmen können schwer allein zu analysieren sein. Wenn Sie Probleme haben, das Vermögen in Ihrer Scheidung zu identifizieren, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht konsultieren.

Nicht eheliches oder getrenntes Vermögen in Missouri

„Nicht eheliches“ Vermögen (auch als „getrenntes“ Vermögen bezeichnet) ist alles, was nicht zum ehelichen Vermögen gehört und nur einem Ehepartner gehört. Generell gilt, dass das Gericht bei einer Scheidung das nicht eheliche Vermögen nicht aufteilt, sondern es bei dem Ehegatten verbleibt, der es erworben hat.

Die häufigste Art von nicht ehelichem Vermögen ist etwas, das vor der Ehe erworben wurde, z. B. ein wertvolles Schmuckstück oder ein Auto, das einem der Ehegatten vor der Ehe gehörte.

Es gibt jedoch noch andere Arten von nicht ehelichem Vermögen nach dem Recht von Missouri, die nichts mit dem Datum des Kaufs oder Erwerbs zu tun haben. Wenn beispielsweise ein Ehegatte während der Ehe etwas von einem Verwandten erbt, ist das Erbe das getrennte Vermögen dieses Ehegatten. Oder wenn ein Ehegatte ein Geschenk erhält, auch vom anderen Ehegatten, wird dies ebenfalls als nichteheliches Vermögen betrachtet.

Getrenntes Vermögen kann auch vor der Ehe festgelegt werden. Die Ehegatten können vor der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen, in dem ausdrücklich festgelegt wird, was als eheliches und was als getrenntes Vermögen gilt. Im Falle einer Scheidung sind sie verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Vertrags zu halten.

Entscheiden sich die Ehegatten schließlich für eine rechtliche Trennung (anstelle einer Scheidung), so gilt alles Vermögen, das sie nach Erlass eines Trennungsurteils erwerben, als nichteheliches Vermögen. Dies unterscheidet sich vom „Datum der Trennung“, das für die Einreichung der Scheidung verwendet wird. Wenn sich Ehegatten trennen und einer von ihnen die Scheidung einreicht, müssen sie in den Gerichtsunterlagen das Datum der Trennung angeben. Das Gericht verwendet das Trennungsdatum, um den Wert des Vermögens zu bestimmen. Alles, was nach Einreichung der Scheidung erworben wird, gilt jedoch bis zur Rechtskraft der Scheidung als eheliches Vermögen.

Vermischtes Vermögen

„Vermischtes Vermögen“ ist sehr häufig und bezieht sich auf die Vermischung von nichtehelichem Vermögen mit ehelichem Vermögen.

Angenommen, Ehegatte A erbt vor der Ehe Geld und verwendet es für eine Anzahlung auf ein Haus. Danach heiratet Ehegatte A Ehegatte B, und sie wohnen in dem Haus. Während ihrer Ehe verwenden sie das eheliche Einkommen, um die monatliche Hypothek zu bezahlen. In diesem Fall haben sie ein Immobilienvermögen vermischt, indem sie eheliche Gelder verwendet haben, um die Hypothek auf ein Haus mit getrenntem Eigentum zu tilgen.

Um die Dinge in solchen Fällen zu regeln, verwenden die Gerichte in Missouri eine Formel, um Ehepartner A für alle Beiträge, die er vor und nach der Ehe für das Haus geleistet hat, gerecht zu entschädigen. Ehegatte A erhält einen nichtehelichen und einen ehelichen Prozentsatz, der seinen Gesamtbeitrag und etwaige Wertsteigerungen widerspiegelt. Im Gegensatz dazu erhält Ehepartner B nur einen ehelichen Anteil.

Wie teilen die Gerichte in Missouri das Vermögen auf?

Wenn Sie eine Scheidung planen, haben Sie zwei grundsätzliche Möglichkeiten, das Vermögen aufzuteilen.

Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner über das Vermögen

Erstens können Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einigen, wie Sie Ihr Vermögen aufteilen. Die Zusammenarbeit mit Ihrem Ehegatten ist die ideale Lösung, denn so haben Sie beide die Kontrolle über die Situation, anstatt sie einem Richter zu überlassen, der möglicherweise nicht alle Umstände Ihres speziellen Falles kennt.

Es ist üblich, dass Ehegatten außergerichtliche Vermögensvereinbarungen treffen, vor allem, wenn sie nicht viel Vermögen haben oder wenn sie in der Lage sind, miteinander zu kooperieren. Aber auch wenn Ihr Fall relativ einfach zu sein scheint, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht wenden, der sicherstellen kann, dass Ihre Rechte vollständig geschützt sind, und der Ihnen bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Vereinbarungen helfen kann.

Einen Richter nach der Methode der gerechten Aufteilung entscheiden lassen

Die andere Möglichkeit ist, vor Gericht zu gehen und einen Richter entscheiden zu lassen. Die Richter in Missouri können nur das eheliche Vermögen aufteilen; getrenntes Vermögen ist nicht Teil der Gesamtaufteilung.

In den Staaten wird das Vermögen in der Regel nach zwei Maßstäben aufgeteilt: gemeinschaftliches Vermögen oder gerechte Aufteilung. Missouri ist ein Staat der „gerechten Aufteilung“, was bedeutet, dass die Richter das eheliche Vermögen so aufteilen, wie sie es für gerecht (fair) halten, aber nicht unbedingt gleich. Ein Gericht muss nicht jedem Ehegatten einen Anteil von 50 % am ehelichen Vermögen zugestehen. Ehegatte A könnte 65 % des ehelichen Vermögens erhalten und Ehegatte B nur 35 %, solange die Aufteilung gerecht und angemessen ist.

Bei der Bestimmung einer gerechten Aufteilung des Vermögens müssen die Gerichte alle folgenden Faktoren berücksichtigen:

  • die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten (d.h. wie es ihnen finanziell geht und wie ihre Aussichten auf künftiges Einkommen aufgrund ihrer Erwerbsmöglichkeiten sind) zum Zeitpunkt der Scheidung
  • ob und wie viel jeder Ehegatte zum Erwerb des Vermögens beigetragen hat
  • der Wert des nichtehelichen Vermögens beider Ehegatten
  • das Verhalten der Ehegatten während der Ehe (z.g., das Gericht kann den Vermögenswert eines Ehegatten reduzieren, wenn dieser Ehegatte das eheliche Vermögen vergeudet hat), und
  • die Sorgerechtsregelungen für die minderjährigen Kinder (falls vorhanden). (Mo. Rev. Stat. § 452.330)

Auf der Grundlage dieser Faktoren erlässt das Gericht eine Vermögensregelung, die nach seiner Auffassung jedem Ehegatten einen angemessenen Anteil am gesamten ehelichen Vermögen zuspricht. Bei der Vermögensauseinandersetzung werden auch alle ehelichen Schulden aufgeteilt (zugewiesen). Bei der endgültigen Zuweisung des Vermögens werden die Schulden berechnet und verrechnet.

Beweisen Sie, dass Ihr Vermögen getrennt ist

Die Scheidungsgerichte in Missouri gehen davon aus, dass alles Vermögen, das ein Paar nach der offiziellen Eheschließung erwirbt, eheliches Vermögen ist. Wenn Sie möchten, dass das Gericht Ihnen getrenntes Vermögen zuspricht, müssen Sie dem Richter beweisen, dass es sich um nichteheliches Vermögen handelt.

Missouri folgt einem Grundsatz, der als „source of funds rule“ bezeichnet wird und bedeutet, dass das Gericht bei der Entscheidung, ob es sich um eheliches oder getrenntes Vermögen handelt, prüft, wer das Vermögen wie bezahlt hat. Das Gericht teilt das eheliche Vermögen gerecht auf, aber die Richter sprechen dem rechtmäßigen Eigentümer getrenntes Vermögen zu.

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie einen Vermögenswert ohne einen Beitrag Ihres Ehepartners bezahlt oder erworben haben, spricht Ihnen der Richter Ihren eigenen Anteil zu. Wenn Sie jedoch getrenntes Vermögen besitzen, das an Wert gewonnen hat, weil Ihr Ehegatte während der Ehe dazu beigetragen hat, es zu bezahlen, wie im obigen Beispiel des gemischten Hauses, dann erhält auch Ihr Ehegatte einen Anteil.

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