ZIELE UND ZIELE

Hauptinstitutionen

Zusätzliche Institutionen

Bewertung

BIBLIOGRAPHIE

Die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) war der erste kontinentweite Zusammenschluss unabhängiger Staaten im postkolonialen Afrika.kontinentweiter Zusammenschluss unabhängiger Staaten. Sie wurde am 25. Mai 1963 von 32 Ländern mit Sitz in Addis Abeba (Äthiopien) gegründet und nahm ihre Tätigkeit am 13. September 1963 auf, als die OAU-Charta, ihr grundlegendes Verfassungsdokument, in Kraft trat. Der OAU gehörten schließlich alle dreiundfünfzig afrikanischen Staaten an, mit Ausnahme Marokkos, das 1984 aus Protest gegen die Aufnahme der Demokratischen Arabischen Republik Sahara (Westsahara) aus der OAU austrat. Die OAU wurde 2002 aufgelöst und durch die Afrikanische Union ersetzt.

Der Prozess der Entkolonialisierung in Afrika, der in den 1950er Jahren begann, führte zur Gründung vieler neuer Staaten. Inspiriert von der Philosophie des Panafrikanismus suchten die afrikanischen Staaten nach einem politischen Kollektiv, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren und zu festigen und die Ideale der afrikanischen Einheit zu verfolgen. Es bildeten sich jedoch zwei rivalisierende Lager heraus, die gegensätzliche Ansichten darüber vertraten, wie diese Ziele am besten erreicht werden könnten. Die Casablanca-Gruppe unter Führung des ghanaischen Präsidenten Kwame Nkrumah (1909-1972) vertrat radikale Forderungen nach politischer Integration und der Schaffung einer supranationalen Organisation. Die gemäßigte Monrovia-Gruppe, angeführt von Kaiser Haile Selassie (1892-1975) aus Äthiopien, befürwortete einen lockeren Zusammenschluss souveräner Staaten, der eine politische Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene ermöglichte. Die letztgenannte Auffassung setzte sich durch. Die OAU basierte daher auf der „souveränen Gleichheit aller Mitgliedstaaten“, wie es in ihrer Charta heißt.

ZIELE UND ZIELE

Artikel 2 der OAU-Charta besagt, dass zu den Zielen der Organisation die Förderung der Einheit und Solidarität der afrikanischen Staaten, die Verteidigung ihrer Souveränität, territorialen Integrität und Unabhängigkeit sowie die Beseitigung aller Formen des Kolonialismus in Afrika gehören. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Politik in verschiedenen Bereichen koordinieren und harmonisieren, darunter Politik und Diplomatie, Wirtschaft, Verkehr, Kommunikation, Bildung, Gesundheit sowie Verteidigung und Sicherheit. Artikel 3 der OAU-Charta enthielt als Leitprinzipien die souveräne Gleichheit aller Mitgliedsstaaten, die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten, die Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten und die Emanzipation der abhängigen afrikanischen Territorien. Obwohl das Hauptmotiv der Organisation zunächst der Befreiungskampf und die Verteidigung der Unabhängigkeit und territorialen Integrität der afrikanischen Staaten war, erweiterte die OAU später ihren Tätigkeitsbereich auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Schutz der Menschenrechte.

Hauptinstitutionen

Die Versammlung der Staats- und Regierungschefs der OAU war das oberste Organ der Organisation. Sie trat normalerweise einmal im Jahr in einer anderen Hauptstadt zusammen, konnte aber auch zu außerordentlichen Sitzungen zusammentreten. Obwohl jeder Staat eine Stimme hatte, tendierte die Versammlung dazu, im Konsens zu arbeiten. Außer bei internen Angelegenheiten waren ihre Beschlüsse nicht bindend.

Der Ministerrat, der sich aus den Ministern der Regierung (in der Regel den Außenministern) zusammensetzte, trat in der Regel zweimal im Jahr oder zu einer Sondersitzung zusammen. Er ist der Versammlung der Staats- und Regierungschefs unterstellt und hat vor allem die Aufgabe, die Tagesordnung der Versammlung vorzubereiten. Der Rat führte die Beschlüsse der Versammlung aus und verabschiedete den Haushalt. In der Praxis entwickelte er sich zur treibenden Kraft der OAU.

Das Generalsekretariat wurde von einem Generalsekretär geleitet, der von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs ernannt wurde. Das Sekretariat war für die Verwaltung der OAU zuständig. Ursprünglich war der Generalsekretär als unpolitischer Verwalter vorgesehen, doch im Laufe der Zeit übernahm das Sekretariat eine proaktive Rolle und erhielt im Rahmen des Mechanismus zur Konfliktverhütung die Befugnis, Streitigkeiten zu schlichten. Das Generalsekretariat wurde 1982 in eine Kontroverse verwickelt, als die Entscheidung getroffen wurde, die Demokratische Arabische Republik Sahara in die Organisation aufzunehmen. Marokko focht die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses an, da es behauptete, die Demokratische Arabische Republik Sahara sei kein Staat. Seit 1975 hatte Marokko den größten Teil der Westsahara, einer ehemaligen spanischen Kolonie, besetzt und führte einen Krieg gegen die Polisario-Front, die die Demokratische Arabische Republik Sahara 1976 zu einem unabhängigen Staat erklärt hatte und für ihre Befreiung kämpfte. Die Vereinten Nationen versuchen immer noch, diesen Streit beizulegen.

Die Kommission für Vermittlung, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit, die als Streitbeilegungsmechanismus der OAU eingerichtet wurde, war nur für Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten zuständig. Die Mitgliedstaaten, die Versammlung der Staats- und Regierungschefs und der Ministerrat konnten die Kommission mit Streitigkeiten befassen, allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Staaten. Die Kommission hat nie ihre Arbeit aufgenommen, weil die afrikanischen Regierungen der Rechtsprechung durch Dritte misstrauten.

Zusätzliche Institutionen

Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker, die im Rahmen der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (1982) eingerichtet wurde, nahm 1987 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Banjul, Gambia, und setzt sich aus elf Personen zusammen. Die Kommission ist ein Vertragsüberwachungsorgan mit dem besonderen Auftrag, die Menschenrechte und die Rechte der Völker zu fördern und zu schützen. Besonders wichtig ist ihre Zuständigkeit für Beschwerden von Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen über angebliche Verletzungen der Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker durch die Vertragsparteien. Nach einem unsicheren Anfang entwickelt sich die Kommission zu einem wirksameren Verteidiger der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Die Kommission arbeitet jetzt unter der Schirmherrschaft der Afrikanischen Union und teilt sich die Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte mit dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker.

Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker wurde 1998 im Rahmen eines Protokolls zur Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker eingerichtet, das 2004 in Kraft trat. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs für Menschenrechtsverträge ist breit gefächert. Die Kommission, zwischenstaatliche afrikanische Organisationen und Teilnehmerstaaten können dem Gerichtshof Fälle vorlegen, ebenso wie Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen mit Genehmigung des beschuldigten Staates. Seine Urteile sind bindend, aber er kann auch beratende Stellungnahmen abgeben.

Der Mechanismus für Konfliktprävention, -management und -lösung wurde 1993 mit der Aufgabe gegründet, politische Lösungen für Streitigkeiten zwischen OAU-Mitgliedstaaten zu finden. Sein Hauptziel war die Antizipation und Prävention von Konflikten, wobei der Schwerpunkt auf der Annahme von antizipatorischen und präventiven Maßnahmen, insbesondere vertrauensbildenden Maßnahmen, lag. Der Mechanismus unterlag den Grundprinzipien der OAU, insbesondere der Souveränität und territorialen Integrität der Mitgliedstaaten und dem Grundsatz der Nichteinmischung in deren innere Angelegenheiten. Die Rolle des Mechanismus war daher von der Zustimmung und der Zusammenarbeit der Kriegsparteien abhängig. Der Mechanismus konnte in verschiedenen zivilen Konflikten vermitteln und sich an der Wahlbeobachtung beteiligen, war aber nie in der Lage, friedenserhaltende Kräfte zu stellen.

Bewertung

Die OAU hatte eine gemischte Bilanz. Ihr größter Erfolg lag in der Entkolonialisierung. Zu den weiteren Errungenschaften gehörten bedeutende Beiträge zur Entwicklung des Völkerrechts, insbesondere in den Bereichen Flüchtlingsrecht und Menschenrechte, wo unter der Schirmherrschaft der OAU mehrere wichtige Verträge verabschiedet wurden, auch wenn in der Praxis nur langsame und ungleichmäßige Fortschritte zu verzeichnen waren. Ein Menschenrechtsgerichtshof war geplant, aber die OAU wurde aufgelöst, bevor er eingerichtet werden konnte. Es wurden Anstrengungen zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit unternommen, und 1991 wurde beschlossen, eine afrikanische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen, die mit der Zeit zu einer Zollunion, einem gemeinsamen Markt und einer afrikanischen Währungsunion führen sollte. Es wurden nur geringe Fortschritte erzielt.

Insgesamt überwogen die Misserfolge der OAU ihre Erfolge. Ihr größtes Versagen war wohl ihre Unfähigkeit, Afrika Frieden, Wohlstand, Sicherheit und Stabilität zu bringen. Die OAU war nicht in der Lage, auf die Tyranneien und Kleptokratien zu reagieren, die Afrika ruinierten, ein Mangel, der ihre Glaubwürdigkeit untergrub. Ihre Befugnisse waren zu schwach und ihr Einfluss unzureichend, um den internen und externen Konflikten, der schlechten Regierungsführung, den Menschenrechtsverletzungen, der Armut und der Unterentwicklung, unter denen ein Großteil Afrikas litt, zu begegnen. Die OAU wurde auch als unfähig angesehen, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen. Am Ende des Jahrhunderts war eine so umfassende Reform erforderlich, dass beschlossen wurde, mit einer neuen Organisation, der Afrikanischen Union, einen Neuanfang zu machen, die sich der politischen und wirtschaftlichen Integration Afrikas auf der Grundlage der Achtung demokratischer Werte, einer verantwortungsvollen Staatsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte widmen sollte.

Siehe auch Darfur

BIBLIOGRAPHIE

Amate, C. O. C. 1986. Inside the OAU: Pan-Africanism in Practice. London: Macmillan.

El-Ayouty, Yassin, ed. 1994. The Organization of African Unity after Thirty Years. Westport, CT: Praeger.

Elias, Taslim Olawale. 1964. The Commission of Mediation, Conciliation, and Arbitration of the Organisation of African Unity. British Yearbook of International Law 40: 336-54.

Elias, Taslim Olawale. 1965. The Charter of the Organization of African Unity. American Journal of International Law 59 (2): 243-67.

Evans, Malcolm, and Rachel Murray, eds. 2002. The African Charter on Human and Peoples‘ Rights: The System in Practice, 1986-2000. Cambridge, U.K.: Cambridge University Press.

Kufuor, Kofi Oteng. 2005. The Collapse of the Organization of African Unity: Lessons from Economics and History. Journal of African Law 49 (2): 132-144.

Magliveras, Konstantin, und Gino Naldi. 2004. Die Afrikanische Union und die Vorgängerorganisation der Afrikanischen Einheit. Den Haag, Niederlande: Kluwer Law International.

Naldi, Gino, ed. 1992. Documents of the Organization of African Unity. London and New York: Mansell.

Naldi, Gino. 1999. The Organization of African Unity: An Analysis of its Role. 2nd ed. London and New York: Mansell.

Gino J. Naldi

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