Was ist eine NPI-Nummer? : Der National Provider Identifier (NPI) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für versicherte Gesundheitsdienstleister. Die NPI ist eine 10-stellige, intelligenzfreie numerische Kennung (10-stellige Nummer). Das bedeutet, dass die Nummern keine anderen Informationen über die Leistungserbringer enthalten, wie z. B. das Bundesland, in dem sie leben, oder ihr medizinisches Fachgebiet. Der NPI muss in den HIPAA-Standardtransaktionen anstelle der bisherigen Anbieterkennungen verwendet werden. Versicherte Gesundheitsdienstleister und alle Gesundheitspläne und Clearingstellen im Gesundheitswesen müssen die NPIs in den administrativen und finanziellen Transaktionen verwenden, die im Rahmen des HIPAA (Health Insurance Portability and Accountability Act) verabschiedet wurden.
Wo sollte die NPI verwendet werden? : Die NPI muss anstelle der bisherigen Anbieterkennungen, wie z. B. einer Unique Provider Identification Number (UPIN), Online Survey Certification & Reporting (OSCAR) und National Supplier Clearinghouse (NSC) in HIPAA-Standardtransaktionen verwendet werden. Es gibt zwei Kategorien von Gesundheitsdienstleistern für die Zwecke der NPI-Aufzählung. Anbieter des Entitätstyps 1 sind individuelle Anbieter, die Gesundheitsleistungen erbringen (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern); Einzelunternehmer und Einzelfirmen sind Anbieter des Entitätstyps 1 (Einzelpersonen). Organisatorische Leistungserbringer (z. B. Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, Ambulanzdienste) gelten als Leistungserbringer des Entitätstyps 2 (Organisation).
Wer muss eine NPI beantragen? : Alle Gesundheitsdienstleister, die unter den HIPAA fallen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen (z. B. Ärzte, Krankenschwestern, Zahnärzte, Chiropraktiker, Physiotherapeuten oder Apotheker) oder Organisationen (z. B., Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, Kliniken, Pflegeheime, stationäre Behandlungszentren, Labors, Ambulanzunternehmen, Gemeinschaftspraxen, Health Maintenance Organizations, Lieferanten von langlebigen medizinischen Geräten, Apotheken) müssen eine NPI beantragen, die von HIPAA-abgedeckten Einrichtungen (z. B. Gesundheitsplänen, Verrechnungsstellen für das Gesundheitswesen und bestimmten Gesundheitsdienstleistern) zur Identifizierung von Gesundheitsdienstleistern in HIPAA-Standardtransaktionen verwendet wird. Ein abgedeckter Gesundheitsdienstleister im Sinne des HIPAA ist jeder Gesundheitsdienstleister, der Gesundheitsinformationen in elektronischer Form in Verbindung mit einer Transaktion überträgt, für die der Minister für Gesundheit und Human Services einen Standard festgelegt hat, auch wenn der Gesundheitsdienstleister dazu einen Geschäftspartner einsetzt.