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Ein Berufungsgericht hat am Montag dem Nachlass von Michael Jackson einen Sieg in seinem Kampf gegen die HBO-Dokumentation „Leaving Neverland“ von 2019 zugesprochen,“, die den verstorbenen Sänger beschuldigt, zwei kleine Jungen sexuell missbraucht zu haben.
Der Jackson-Nachlass hatte HBO auf 100 Millionen Dollar verklagt und argumentiert, die Dokumentation verletze eine 27 Jahre alte Nichtverleumdungsklausel aus einem Konzertfilm von 1992 von der „Dangerous“-Tour. HBO hat argumentiert, dass die Klausel für den vorliegenden Rechtsstreit irrelevant sei und wirft dem Jackson-Vermögen vor, die Opfer sexuellen Missbrauchs zum Schweigen bringen zu wollen.
Im vergangenen Jahr hat ein untergeordnetes Gericht dem Antrag des Anwesens stattgegeben, den Rechtsstreit, wie im Vertrag vorgesehen, vor ein Schiedsgericht zu bringen. HBO legte Berufung ein, doch am Montag bestätigte ein Dreiergremium des Berufungsgerichts des 9. Die Richter räumten ein, dass die Klage „leichtfertig“ sein könnte, wie HBO behauptet hat, sagten aber, dass es Sache eines Schiedsrichters sein wird, diese Entscheidung zu treffen.
„Der Vertrag enthielt eine weit gefasste Schiedsklausel, die Ansprüche abdeckt, dass HBO Jackson unter Verletzung laufender Vertraulichkeitsverpflichtungen verunglimpft hat“, urteilte das Gremium. „Wir können nur feststellen, ob die Parteien der Schlichtung solcher Ansprüche zugestimmt haben; es ist Sache des Schiedsrichters, zu entscheiden, ob diese Ansprüche berechtigt sind.“
HBO hatte versucht, ein Schiedsverfahren zu vermeiden, indem es sagte, dass der Sender nie beabsichtigt hatte, Jackson und seinen Erben ein Vetorecht über alles einzuräumen, was der Sender jemals über ihn sagen wollte. Der Anwalt des Senders, Theodore Boutrous, argumentierte außerdem, dass der Vertrag von 1992 faktisch erloschen sei, nachdem jede Seite ihre Verpflichtungen erfüllt hatte.
Das Gericht – die Bezirksrichter Richard Paez und Lawrence VanDyke und die Bezirksrichterin Karin Immergut – wies dieses Argument zurück.
„Eine Schiedsklausel kann die Parteien immer noch binden, selbst wenn die Parteien den Vertrag vor Jahren vollständig erfüllt haben“, entschieden sie.
Der Sender könnte gegen die Entscheidung des Gremiums Berufung beim gesamten 9. Bundesberufungsgericht einlegen oder seine Argumente nun vor einem Schiedsrichter vortragen.
Jacksons Anwälte, Howard Weitzman und Jonathan Steinsapir, gaben eine Erklärung ab, in der sie das Urteil lobten.
„Der Prozessrichter und nun auch das Berufungsgericht des Neunten Bundesberufungsgerichts haben die Argumente von HBO einstimmig zurückgewiesen“, sagten sie. „In den eigenen Worten des Gerichts hat HBO ‚zugestimmt, dass es keine abfälligen Bemerkungen über Jackson machen würde.‘ Es ist an der Zeit, dass HBO sich für die Verletzung seiner Verpflichtungen gegenüber Michael Jackson verantworten muss.“