Als Europas führende Menschenrechtsorganisation hat der Europarat seit den 1990er Jahren eine Reihe von Initiativen zur Förderung des Schutzes von Frauen vor Gewalt ergriffen. Diese Initiativen haben insbesondere zur Verabschiedung der Empfehlung Rec(2002)5 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen vor Gewalt im Jahr 2002 und zur Durchführung einer europaweiten Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, im Zeitraum 2006-2008 geführt. Die Parlamentarische Versammlung hat auch eine entschiedene politische Haltung gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen eingenommen. Sie hat eine Reihe von Entschließungen und Empfehlungen angenommen, in denen sie rechtsverbindliche Standards für die Verhütung, den Schutz und die Verfolgung der schwersten und am weitesten verbreiteten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt fordert.

Nationale Berichte, Studien und Erhebungen zeigten das Ausmaß des Problems in Europa. Insbesondere die Kampagne hat gezeigt, wie sehr die nationalen Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa voneinander abweichen. Es wurde deutlich, dass harmonisierte Rechtsnormen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Opfer überall in Europa das gleiche Schutzniveau genießen. Der politische Wille zum Handeln nahm zu: Die Justizminister der Mitgliedstaaten des Europarats begannen, die Notwendigkeit zu erörtern, den Schutz vor häuslicher Gewalt, insbesondere vor Gewalt in der Partnerschaft, zu verstärken.

Indem er seine führende Rolle beim Schutz der Menschenrechte übernahm, beschloss der Europarat, dass es notwendig sei, umfassende Normen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt festzulegen. Im Dezember 2008 setzte das Ministerkomitee eine Expertengruppe ein, die den Auftrag erhielt, einen Entwurf für ein Übereinkommen in diesem Bereich auszuarbeiten. Im Laufe von etwas mehr als zwei Jahren erarbeitete diese Gruppe, der sogenannte CAHVIO (Ad-hoc-Ausschuss zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), einen Textentwurf. Sie stellte den Entwurf des Übereinkommens im Dezember 2010 fertig.

Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde am 7. April 2011 vom Ministerkomitee des Europarats angenommen. Es wurde am 11. Mai 2011 anlässlich der 121. Sitzung des Ministerkomitees in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt. Nach der zehnten Ratifizierung durch Andorra am 22. April 2014 ist es am 1. August 2014 in Kraft getreten.

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