- Was macht das Masonic Home of Virginia so einzigartig?
- Was ist eine Continuing Care Retirement Community?
- Wie ist das Masonic Home lizenziert?
- Welche Arten von Unterkünften werden angeboten?
- Kann ich meine Möbel mitbringen?
- Welche Annehmlichkeiten werden angeboten?
- Elternheim – Voraussetzungen und Voraussetzungen
- Voraussetzungen für das Freimaurerdorf
Was macht das Masonic Home of Virginia so einzigartig?
Das Masonic Home ist die einzige Continuing Care Retirement Community, die ausschließlich Freimaurern aus Virginia, ihren Ehefrauen, Witwen und anderen qualifizierten Personen Ruhestandsdienstleistungen bietet. Das Masonic Home verkörpert das freimaurerische Prinzip der Fürsorge für andere.
Was ist eine Continuing Care Retirement Community?
Continuing Care Retirement Communities (CCRC) ermöglichen es den Bewohnern, innerhalb der Gemeinschaft zu altern, und zwar mit flexiblen Unterkünften, die auf ihre sich im Laufe der Zeit ändernden Gesundheits- und Wohnbedürfnisse abgestimmt sind. Das Masonic Home bietet Wohnen, Dienstleistungen und Pflege an einem Ort, so dass die Bewohner auch im Alter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Wie ist das Masonic Home lizenziert?
Das Masonic Home verfügt über eine Lizenz des Virginia Department of Social Services für Wohnheime und betreutes Wohnen sowie des Virginia Department of Health für das Health Care Center. Das Heim kann sich rühmen, von beiden Behörden mängelfrei inspiziert worden zu sein.
Welche Arten von Unterkünften werden angeboten?
Das Heim bietet Einzelzimmer mit eigenem Bad, Zweizimmersuiten mit zwei eigenen Bädern für Paare, Ein- und Zweizimmerwohnungen und Cottages für unabhängiges Wohnen. Zum Wohnkomplex gehören auch ein medizinisches Versorgungszentrum und ein Gedächtniszentrum.
Kann ich meine Möbel mitbringen?
Ja! Sie können Ihre bequemen Möbel und liebgewonnenen Gegenstände mitbringen, um ein vertrautes und entspannendes Zuhause zu schaffen.
Welche Annehmlichkeiten werden angeboten?
- Bibliothek mit mehr als 5.000 Bänden, darunter zahlreiche Großdruckbücher. Bücher auf CD sind ebenfalls verfügbar
- 91 wunderschöne Hektar in einer sicheren, bewachten Gemeinschaft, auf denen man spazieren gehen kann, Garten oder einfach nur zum Entspannen in den zahlreichen Sitzbereichen
- Zugang zu Fitnessgeräten
- Voll ausgestattete Holzwerkstatt
- Vielfältige Handwerks- und Spielmöglichkeiten
- Privater Speisesaal Raum für besondere Feierlichkeiten
- Billardraum
- Komplimentäre Gästezimmer für den Besuch von Familie und Freunden
- eine schöne Kapelle
- Schönheitssalon vor Ort
- Und, Natürlich ist unser wichtigstes Merkmal die Familie der Bewohner und das engagierte, fürsorgliche Personal
Elternheim – Voraussetzungen und Voraussetzungen
Das Erwachsenenheim ist eine wohnähnliche Pflegeeinrichtung für Einzelpersonen oder Ehepaare, die die Vorzüge eines privaten Zimmers/einer privaten Zimmer und eines zentralen Speisesaals in einer gepflegten, gut ausgestatteten Umgebung genießen möchten. Jeder Antragsteller für das Erwachsenenheim muss eines der folgenden Kriterien für eine freimaurerische Beziehung erfüllen:
- „Freimaurer“ – ist definiert als ein Meister der Freimaurerei, der sein fünfundsechzigstes Lebensjahr vollendet hat; der ein vollberechtigtes Mitglied in einer ordnungsgemäß von der Großloge A.F. gecharterten Loge ist & A.M. von Virginia, wie dieser Begriff von Zeit zu Zeit definiert wird, durch die Gesetze der Großloge von Virginia, A. F. & A.M. Besagter Freimaurer muss die Mitgliedschaft in einer ordnungsgemäß von der Großloge A.F. & A.M. von Virginia gecharterten Loge beibehalten, um ein Bewohner des Freimaurerhauses von Virginia zu bleiben.
- „Ehefrau“ – ist definiert als eine Frau, die mit einem Freimaurer im Sinne der obigen Definition verheiratet war, vorausgesetzt, sie waren unmittelbar vor ihrem Aufnahmeantrag mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen verheiratet, und die zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags immer noch mit diesem Freimaurer verheiratet ist und ihren zweiundsechzigsten Geburtstag erreicht hat.
- „Witwe“ – ist definiert als eine Frau, die mit einem Freimaurer verheiratet war, der zum Zeitpunkt seines Todes die oben genannten Voraussetzungen erfüllte, vorausgesetzt, sie war mit diesem Freimaurer unmittelbar vor seinem Tod mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen verheiratet, sie hat nicht wieder geheiratet und sie hat ihren zweiundsechzigsten Geburtstag erreicht.
- „Anspruchsberechtigter Verwandter“ – ist definiert als Großvater, Großmutter, Mutter, Vater, Tochter, Schwester, Halbschwester, Enkelin, Urenkelin, Stiefmutter, Stieftochter, Stiefschwester, Schwiegertochter, Nichte, Neffe, Großnichte, wiederverheiratete, aber derzeit ledige Witwen, Schwiegermutter oder Schwägerin eines Freimaurermeisters, der seinen sechzigsten Geburtstag erreicht hat; und der ein vollberechtigtes Mitglied einer ordnungsgemäß von der Großloge A.F. & A.F. gecharterten Loge ist.F. & A.M. von Virginia, wie dieser Begriff von Zeit zu Zeit definiert wird, durch die Gesetze der Großloge von Virginia, A. F. & A.M. Der besagte Freimaurer muss die Mitgliedschaft in einer ordnungsgemäß von der Großloge A.F. & A.M. von Virginia gecharterten Loge beibehalten, um im Freimaurerheim von Virginia wohnen zu können.
- „Berechtigte Person durch freimaurerische Jugendorganisationen“ – ist definiert als eine Person, die drei Jahre oder länger Mitglied des Internationalen Ordens des Regenbogens für Mädchen, des Internationalen Ordens der Töchter Hiobs oder von DeMolay International war, auch wenn sie nicht anderweitig als Verwandte qualifiziert ist.
Voraussetzungen für das Freimaurerdorf
Das Freimaurerdorf (Village) ist eine Nachbarschaft von Häusern, die sich auf dem Gelände des Heims befinden und für ein unabhängiges Leben konzipiert sind. Dieser Teil der Gemeinschaft ist für Einzelpersonen oder Ehepaare gedacht, die die Vorteile privater Cottages mit einem oder zwei Schlafzimmern, Küchen, Ess- und Wohnbereichen in einer vollständig gepflegten, individuellen Einheit genießen möchten. Auf Wunsch können die Mahlzeiten im zentralen Speisesaal des Heims eingenommen werden. Jeder Bewerber für das Village muss eines der folgenden Kriterien für eine freimaurerische Beziehung erfüllen:
- „Freimaurer“ – ist definiert als ein Meister-Maurer, der sein sechzigstes Lebensjahr vollendet hat; der ein vollberechtigtes Mitglied in einer ordnungsgemäß von der Großloge A.F. & A.M. von Virginia, wie dieser Begriff von Zeit zu Zeit definiert wird, durch die Gesetze der Grand Lodge of Virginia, A. F. & A.M. Said Mason muss die Mitgliedschaft in einer Lodge ordnungsgemäß von der Grand Lodge A.F. & A.M. von Virginia gechartert zu halten, um einen Wohnsitz in der Masonic Home of Virginia bleiben.
- „Ehefrau“ – ist definiert als eine Frau, die mit einem Freimaurer im Sinne der obigen Definition verheiratet war, vorausgesetzt, sie waren unmittelbar vor ihrem Aufnahmeantrag mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen verheiratet, und die zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags immer noch mit dem Freimaurer verheiratet ist und ihr sechzigstes Lebensjahr erreicht hat.
- „Witwe“ – ist definiert als eine Frau, die mit einem Freimaurer verheiratet war, der zum Zeitpunkt seines Todes die oben genannten Voraussetzungen erfüllte, vorausgesetzt, sie war mit diesem Freimaurer unmittelbar vor seinem Tod mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen verheiratet, sie hat nicht wieder geheiratet und sie hat ihren sechzigsten Geburtstag erreicht.
- „Anspruchsberechtigter Verwandter“ – ist definiert als Großvater, Großmutter, Mutter, Vater, Tochter, Schwester, Halbschwester, Enkelin, Urenkelin, Stiefmutter, Stieftochter, Stiefschwester, Schwiegertochter, Nichte, Neffe, Großnichte, wiederverheiratete, aber derzeit ledige Witwen, Schwiegermutter oder Schwägerin eines Freimaurermeisters, der sein sechzigstes Lebensjahr vollendet hat; und der ein vollberechtigtes Mitglied einer ordnungsgemäß von der Großloge A.F. & A.F. gecharterten Loge ist.F. & A.M. von Virginia, wie dieser Begriff von Zeit zu Zeit definiert wird, durch die Gesetze der Großloge von Virginia, A. F. & A.M. Besagter Freimaurer muss die Mitgliedschaft in einer ordnungsgemäß von der Großloge A.F. & A.M. von Virginia gecharterten Loge beibehalten, um ein Bewohner des Freimaurerhauses von Virginia zu bleiben.
- „Berechtigte Person durch freimaurerische Jugendorganisationen“ – ist definiert als eine Person, die drei Jahre oder länger Mitglied des Internationalen Ordens des Regenbogens für Mädchen, des Internationalen Ordens der Töchter Hiobs oder von DeMolay International war, auch wenn sie nicht anderweitig als Angehörige qualifiziert ist.