Die Masseneinberufung war die Masseneinberufung der französischen Bürger zum Dienst im Revolutionskrieg. Sie wurde vom Nationalkonvent im August 1793 erlassen:

„1. Von diesem Augenblick an bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Feind vom Boden der Republik vertrieben sein wird, sind alle Franzosen ständig für den Dienst in den Armeen requiriert. Die jungen Männer sollen in die Schlacht ziehen; die verheirateten Männer sollen Waffen schmieden und Proviant transportieren; die Frauen sollen Zelte und Kleidung herstellen und in den Spitälern dienen; die Kinder sollen altes Leinen zu Flusen verarbeiten; die Alten sollen sich auf die öffentlichen Plätze begeben, um den Mut der Krieger zu wecken und den Haß gegen die Könige und die Einheit der Republik zu predigen.

2. Die nationalen Gebäude sollen in Kasernen umgewandelt werden, die öffentlichen Plätze in Werkstätten für Waffen, der Boden der Keller soll gewaschen werden, um Salpeter zu gewinnen.

3. Die Waffen des Regelkalibers sind ausschließlich denen vorbehalten, die gegen den Feind marschieren sollen; der Dienst im Innern soll mit Jagd- und Seitenwaffen verrichtet werden.

4. Die Reitpferde werden zur Vervollständigung des Kavalleriekorps requiriert, die Zugpferde, mit Ausnahme der in der Landwirtschaft eingesetzten, sollen die Artillerie und den Proviant transportieren.

5. Das Komitee für öffentliche Sicherheit wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unverzüglich eine außerordentliche Produktion von Waffen jeder Art in Gang zu setzen, die dem Eifer und der Energie des französischen Volkes entspricht. Es wird daher ermächtigt, alle Einrichtungen, Fabriken, Werkstätten und Mühlen zu gründen, die für die Durchführung dieser Arbeiten für notwendig erachtet werden, sowie im gesamten Gebiet der Republik die Künstler und Arbeiter zu requirieren, die zu ihrem Erfolg beitragen können.

6. Die Volksvertreter, die zur Ausführung dieses Gesetzes entsandt werden, haben in ihren jeweiligen Bezirken dieselben Befugnisse, die sie im Einvernehmen mit dem Ausschuß für öffentliche Sicherheit ausüben; sie sind mit den unbeschränkten Befugnissen ausgestattet, die den Volksvertretern in den Armeen zuerkannt sind.

7. Niemand kann sich in dem Dienst, für den er requiriert worden ist, ersetzen lassen. Die öffentlichen Funktionäre bleiben auf ihren Posten.“

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