DACA FAQ

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Is my DACA still valid?

Ihr DACA ist gültig, bis es abläuft. DACA und Arbeitserlaubnisse (Employment Authorization Documents, oder EADs) bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Um festzustellen, wann Ihr DACA und Ihre Arbeitserlaubnis auslaufen, sehen Sie in Ihrer I-795 Approval Notice und am unteren Rand Ihres EAD nach.

Ich habe kein DACA. Wenn ich berechtigt bin, kann ich mich trotzdem bewerben?

Es werden keine neuen DACA-Anträge angenommen. USCIS nimmt nach dem 5. September 2017 keine Erstanträge mehr an.

Kann ich mich jetzt für DACA bewerben, wenn mein letztes DACA vor mehr als einem Jahr abgelaufen ist?

Ja. Wenn Sie schon einmal DACA erhalten haben, dieses aber vor dem 5. September 2016 abgelaufen ist und Sie es nicht verlängert haben, dann können Sie Ihr abgelaufenes DACA erneuern, indem Sie einen Erstantrag auf DACA stellen und Unterlagen einreichen, die belegen, dass Sie für DACA berechtigt sind. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt des Zentrums, um Unterstützung bei Ihrem DACA-Antrag zu erhalten.

Wenn Ihr DACA am oder nach dem 5. September 2016 abgelaufen ist und Sie es nicht verlängert haben, dann können Sie Ihr abgelaufenes DACA verlängern, indem Sie einen DACA-Erneuerungsantrag einreichen (siehe Frage 2).

Mein DACA läuft bald ab. Kann ich es verlängern?

Ja. Informationen darüber, wie Sie es verlängern können, finden Sie hier.

Haben sich die vom Gericht angeordneten Voraussetzungen für die DACA-Berechtigung in irgendeiner Weise geändert?

Nein. Basierend auf dem Gerichtsbeschluss haben sich die Anspruchsvoraussetzungen für DACA nicht geändert. Das bedeutet jedoch nicht, dass es für jeden sicher ist, sein DACA zu verlängern. Die in den unten aufgeführten Punkten aufgeführten Umstände könnten Vollstreckungsmaßnahmen auslösen – es ist sehr wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie hatten irgendeinen Kontakt mit der Polizei oder den Gerichten, einschließlich Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen strafrechtlichen Angelegenheiten;
  • Sie hatten irgendeinen Kontakt mit den Einwanderungsbehörden, einschließlich Inhaftierung, Abschiebung oder Entfernung aus den Vereinigten Staaten; oder
  • Sie sind umgezogen und haben Ihre Adresse seit Ihrem letzten DACA-Antrag geändert.

Ich habe meinen DACA-Antrag bereits zum ersten Mal eingereicht. Was passiert mit meinem Antrag?

Wenn Ihr erstmaliger DACA-Antrag vor dem 5. September 2017 bei USCIS eingegangen ist und akzeptiert wurde, wurde eine Empfangsbestätigung ausgestellt und er wird entsprechend bearbeitet. Es ist jedoch unklar, wie USCIS Erstanträge bearbeiten wird, die vor dem 5. September physisch eingegangen sind, für die aber keine Empfangsbestätigung ausgestellt wurde.

Ich habe meinen DACA-Erneuerungsantrag bereits eingereicht. Was passiert mit meinem Antrag?

Wenn Ihr Antrag derzeit anhängig ist, wird er gemäß USCIS bearbeitet.

Kann ich noch eine Vorabgenehmigung für ein Auslandsstudium oder eine Auslandsreise beantragen?

Nein. Vorabgenehmigungen für Auslandsreisen sind nicht mehr verfügbar. Das Department of Homeland Security (DHS) wird DACA-Empfängern nicht mehr die Erlaubnis erteilen, im Rahmen einer Vorabgenehmigung ins Ausland zu reisen. Alle anhängigen Anträge auf Vorabgenehmigung werden nicht bearbeitet und das DHS wird alle damit verbundenen Gebühren zurückerstatten. Bitte beachten Sie, dass sich die Empfehlung für UW-Studierende, die DACA-Empfänger sind, für ein Auslandsstudium geändert hat. Die allgemeine Empfehlung lautet, dass Sie nicht ins Ausland reisen sollten, solange nicht geklärt ist, ob Sie in die Vereinigten Staaten zurückkehren können. Bitte lesen Sie den Community Advisory Regarding DACA Program des Northwest Immigrant Rights Project, den Sie hier finden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Studienberater im Ausland.

Kann ich trotzdem reisen, wenn ich bereits eine Vorabgenehmigung habe?

Aufgrund der Ungewissheit über die Zukunft des DACA-Programms empfehlen wir denjenigen, die eine Reise außerhalb der USA im Rahmen einer Vorabgenehmigung in Erwägung ziehen, dringend, vorher mit einem Anwalt oder einem akkreditierten Vertreter zu sprechen.

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