MORROW COUNTY SHERIFF OFFICE

HANDBUCH FÜR POLIZEI UND VERFAHREN

CORRRECTION DIVISION

SECTION: Kommunikation, Post und

Besuch

TITEL: Insassenbesuche

VERWEIS: Ohio Jail Standards

EFF. DATUM: 1. Januar 1996

REV. DATUM: 7. Juli 1998

Oktober 15, 1998

September 9, 1999

Dezember 22, 2008

09/08/2015, 05/05/2017

I. POLITIK:

Besuche von Insassen (Familienangehörige, Freunde und Fachleute) bieten dem Insassen die Möglichkeit, den Kontakt zu Familie und Freunden aufrechtzuerhalten und professionelle Beratung zur Bewältigung persönlicher und rechtlicher Probleme in Anspruch zu nehmen.

Besuche dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn der Gefängnisverwalter oder der Beauftragte feststellt, dass ein Besuch eine Gefahr für die Sicherheit oder das Wohl des Gefängnisses darstellt. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt oder der von ihm beauftragte Bedienstete hält die Einschränkungen schriftlich fest.

Besuche zwischen Gefangenen und der Öffentlichkeit werden überwacht und können aus Sicherheitsgründen mit beliebigen Mitteln aufgezeichnet werden.

Besucher müssen sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen.

II. VERFAHREN:

A. Kontaktlose Besuche/Nicht-Professionelle

1. Alle Besuche werden per Videobesuch durchgeführt. Der Besuch muss mindestens 12 Stunden im Voraus angemeldet werden. Alle Besuche werden 10 Minuten nach dem geplanten Besuch beendet, wenn der Besucher sich nicht online anmeldet.

2. Kontaktlose Besuche werden im Besuchsbereich in der öffentlichen Lobby sowie online über das Internet durchgeführt. Ein Eingang für Insassen befindet sich innerhalb des Sicherheitsbereichs. Der Bereich befindet sich direkt in der Eingangshalle. Dieser Bereich kann von der Buchungsstelle aus beobachtet werden, ohne dass Gespräche mitgehört werden können, ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt wird, und ist so gesichert, dass Insasse und Besucher physisch voneinander getrennt sind, wobei Gespräche in beide Richtungen und nicht verdeckte Besuche und/oder Videobesuche möglich sind.

3. Besuchsanforderungen:

  1. Besucher müssen 18 Jahre alt sein oder, wenn sie unter 18 sind, von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. Ein Ehepartner unter 18 Jahren darf die Haftanstalt besuchen, wenn er einen Nachweis über die Ehe vorlegt. Die Besucher müssen sich beim Betreten des Gefängnishofs registrieren lassen. Die Registrierung muss das Datum, den Namen des Besuchers, den besuchten Gefangenen und die Dauer des Besuchs enthalten.

b. Personen mit Vorstrafen dürfen nicht vom Besuch ausgeschlossen werden.

c. Personen, die nachweislich eine Bedrohung für den Insassen oder die Sicherheit des Gefängnisses darstellen, werden vom Besuchsrecht ausgeschlossen.

d. Besuchern, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, wird der Besuch eines Häftlings nicht gestattet.

e. Personen, die auf Bewährung sind, dürfen ohne schriftliche Erlaubnis ihres Bewährungshelfers keinen Besuch empfangen.

f. Die Eltern sind für das Verhalten und die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich. Störendes Verhalten von Kindern ist ein Grund für den Abbruch des Besuchs.

g. Besucher können beim Betreten oder Verlassen der Einrichtung einer Durchsuchung unterzogen werden.

h. Lautes, störendes oder unangemessenes Verhalten ist ein Grund für den Abbruch des Besuchs.

i. Das Vollzugspersonal hat die Befugnis, Besucher oder Gefangene nach eigenem Ermessen zu setzen.

j. Von den Besuchern wird erwartet, dass sie angemessene Kleidung tragen. Der Besuchsbeauftragte hat das Recht, den Besuch bei unangemessener Kleidung zu verweigern.

1. Keine durchsichtige Kleidung

2. Keine aufreizenden Shorts (wie kurze Shorts, Speedo’s usw.)

3. Keine Kleidung mit Gang-/Club-Abzeichen

4. Keine Kleidung mit obszönen Gesten und/oder Sprache

5. Keine Tank Tops, Tube Tops oder Muskelshirts

6. Keine nackte Taille

7. Schuhe müssen getragen werden

8. Hemden müssen getragen werden

9. Geeignete Unterwäsche muss getragen werden (BH, Slips)

10. Röcke und Kleider müssen bis zur Mitte des Knies reichen

k. Das Personal, das die Besuche überwacht, kann Insassen oder Besucher, die sich nicht an die Besuchsregeln der Justizvollzugsanstalt halten, mündlich verwarnen. Wird eine Regel zum zweiten Mal gebrochen, wird der Besuch beendet und der/die Besucher zum Verlassen der Einrichtung aufgefordert. Einige Verstöße erfordern keine Verwarnung.

3. Anzahl der Besucher: 1 Erwachsener und 2 Kinder oder 2 Erwachsene und 1

Kind oder 3 Erwachsene.

Besuchszeiten/Planungsverfahren:

Die Justizvollzugsanstalt legt allgemeine Besuchszeiten fest, die den Insassen die Möglichkeit geben, dreißig Minuten pro Woche zu besuchen. Wenn die Justizvollzugsanstalt Videobesuche durchführt, wird sie wöchentliche allgemeine Besuchszeiten anbieten, die durch das verwendete Besuchssystem unterstützt werden und nicht weniger als zwanzig Minuten pro Besuch betragen. Ein Zeitplan für die Besuchszeiten wird in den Insassen- und Besucherbereichen oder auf der Website des Gefängnisses ausgehängt.

Insassen dürfen 2 Stunden pro Woche in 30-Minuten-Blöcken besuchen, es sei denn, die Umstände erfordern eine vorübergehende Aussetzung der Besuche. Besuche sind an 7 Tagen in der Woche und zu folgenden Zeiten möglich: 8.00 – 11.00 Uhr, 13.00 – 14.00 Uhr, 18.00 – 20.00 Uhr

Die Besuchszeiten und -regeln werden in der öffentlichen Lobby, in den Insassenregeln und auf unserer Website veröffentlicht.

A. Besucher müssen einen Termin vereinbaren, indem sie online oder in der Lobby am Besuchskiosk einen Termin vereinbaren.

B. Bei Videobesuchen in der Lobby wird jeder Besucher

am Informationsfenster für Insassen identifiziert und dann zum Besuchskiosk geleitet.

C. Handys sind während der Besuche nicht erlaubt.

D. Ordnungsgemäßer Ausweis:

1. Führerschein

2. Ohio I.D. Card

3. Militärausweis

4. Gültiger überprüfbarer Lichtbildausweis

5. Gültiger Reisepass

b. Bei Fragen bezüglich eines akzeptablen Ausweises muss der Schichtleiter/O.I.C. kontaktiert werden, um alle Probleme zu lösen.

5. Besucherregistrierung / Logbuch:

a. Alle Besucher sind verpflichtet, sich online zu registrieren.

b. Es wird ein computergestütztes Logbuch geführt. Darin werden der Name des Gefangenen, der Name des Besuchers, die Beziehung zum Gefangenen, der Zeitpunkt des Besuchs und das Ende des Besuchs vermerkt. Die Angaben im Computerprotokoll werden in die Computerakte des Gefangenen eingetragen.

6. Überwachung der Besuche:

Der Gefängnisverwalter oder ein von ihm Beauftragter überwacht alle geplanten Besuche. Jegliches Fehlverhalten führt dazu, dass der Besucher das Privileg verliert, jeden Insassen in der Einrichtung zu besuchen.

7. Durchsuchung von Besuchern:

a. In der Eingangshalle ist ein Schild anzubringen, das die Öffentlichkeit darauf hinweist, dass jede Person, die versucht, Schmuggelware oder Waffen mitzubringen oder die Sicherheit des Gefängnisses auf andere Weise zu verletzen, einer Durchsuchung und strafrechtlichen Verfolgung unterzogen wird.

b. Eine Leibesvisitation kann unter den unter „7.a“ genannten Bedingungen durchgeführt werden (mit Genehmigung des Schichtleiters/O.I.C.). Männliche Bedienstete werden männliche Bedienstete und weibliche Bedienstete weibliche Bedienstete durchsuchen. Der Besuch wird verweigert, wenn bei dem Besucher Schmuggelware oder Waffen gefunden werden.

Der Schichtleiter/O.I.C. wird vorgeladen und der Besucher wird ihm zur Erstattung einer Strafanzeige übergeben.

c. Die Insassen werden schriftlich darüber informiert, dass der Besuch verweigert wurde, einschließlich der Gründe für die Verweigerung.

B. Sonderbesuche und oder Kontaktbesuche:

  1. 1. Anspruchsberechtigung für Sonderbesuche und oder Kontaktbesuche: Jeder Sonder
  2. Besuch muss vom Sheriff oder der Gefängnisverwaltung genehmigt werden. Alle
  3. Besuche, ob genehmigt oder verweigert, werden durch
  4. die Verwendung des Antragsformulars für Sonderbesuche dokumentiert. Dieses Formular wird
  5. vom Schichtleiter/OIC ausgefüllt und an den
  6. Gefängnisverwalter zur Genehmigung oder Ablehnung weitergeleitet. Dieses Dokument wird
  7. in der Insassendatei und im Besuchsprotokoll aufbewahrt. Besucher
  8. müssen mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus mitteilen, wann sie
  9. einen Sonderbesuch wünschen. Solche Besuche werden im Besuchsraum durchgeführt. Sonderbesuche können gewährt werden, wenn:

a. Ein Ereignis von persönlicher Bedeutung für den Insassen eingetreten ist (z. B. Tod des Ehepartners, eines Geschwisters oder eines Elternteils) und der Besuch dazu beitragen kann, die negativen Auswirkungen des Ereignisses auf den Insassen zu verringern.

b. Andere derartige Umstände, die einen Besuch zur regulär vorgesehenen Zeit verhindert haben. Während der Besuchszeiten werden keine persönlichen Gegenstände oder Geld entgegengenommen oder ausgehändigt.

C. ICE-Gefangene/Insassen können Anträge auf Kontaktbesuche mit dem Formular für Sonderbesuche stellen. Diese Kontaktbesuche müssen sowohl vom Sheriff oder Gefängnisverwalter als auch von der ICE-Außenstelle genehmigt werden. Da die Genehmigung durch das ICE erforderlich ist, müssen diese Anträge drei (3) Arbeitstage vor dem gewünschten Besuch gestellt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.